Wie funktioniert eine deutsche Behörde?

Download PDF

“Wir haben entschieden: Die Erde ist eine Scheibe.”

Die NachDenkSeiten schreiben heute (“Experten bestätigen: Die Erde ist eine Scheibe. Wahlweise: Die Coronazahlen steigen wieder. Oder: Die Mutanten!! Oder: Die 3. Welle!” von Albrecht Müller):

Der frühere Verfassungsschutz-Präsident [Hans-Georg] Maaßen hat in einem Video eindrucksvoll geschildert, wie Experten von der Politik benutzt werden, um zu beweisen, was man bewiesen haben will, im konkreten Fall, dass die Erde eine Scheibe ist.

und weisen auf folgendes Video hin:

Man könnte meinen, Maaßen hätte einmal im Schulministerium von NRW gearbeitet (vgl. unsere Artikel “Distanzunterricht: Verlangt das Schulministerium von Schülern und Lehrern etwas Unmögliches?” und “NRW-Zentralabitur: Das Schulministerium hat immer recht”).

Ministerialbeamte sind zwar “abhängig”, wie Albrecht Müller schreibt, aber sie haben die Pflicht zu remonstrieren. Im Beamtenstatusgesetz (§ 36 (2)) ist zu lesen:

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.

Allein der Zweifel (“Bedenken”) an der Rechtmäßigkeit einer Anordnung rechtfertigt und erfordert bereits die Remonstration. “Blinder Gehorsam ist illegal”, heißt es auf dieser Seite des “dbb beamtenbund und tarifunion”.

Laut Johannes Rux (“Das Remonstrationsrecht. Eine Tradition des liberalen Rechtsstaats?”, erstmals erschienen in: beamte heute, März 1992, S. 10-14) ist die Pflicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit “umfassend zu verstehen, sie schließt auch die Prüfung der Zweckmäßigkeit ein”. In Rux’ Beitrag heißt es ferner:

Entscheidend für die Demokratisierung des Beamtentums ist demnach nicht die Frage “Remonstrationspflicht” oder “Widerstandsrecht”, sondern der demokratische Geist der Rechtsordnung insgesamt: Die kontrollierbare Verpflichtung des Beamten auf die rechtsstaatliche Ordnung, die uneingeschränkte Gewährung der Grundrechte für Beamte und die umfassende Rechtsschutzgarantie ermöglichen erst die demokratische Gestaltung der öffentlichen Verwaltung.

Die rechtsstaatliche Umgebung hat dazu geführt, dass die “Remontrationspflicht” heute Wirkung zeigen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Beamten diese Pflicht kennen und wahrnehmen.

Wenn man Maaßens Schilderung glaubt, sind wir allerdings weit weg von einem demokratisierten Beamtentum.

1 Kommentar

  1. Gregor Kowalski

    Ich stehe vielem von Maaßen kritisch gegenüber. Aber das,was er hier ausführt deckt sich 100% mit meinen Erfahrungen zur Politik und liefert eine brilliante Erklärung für die aktuelle Katastrophe, die nur auf der Symptomebene mit einem Virus zu tun hat, aber zeigt, in welchem Maß diese “Restedemokratie” am Ende ist.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Gregor Kowalski Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert