Baden-Württemberg macht mit: Weg mit dem GTR!

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Baden-Württemberg, Du hast es besser! Dieses Bundesland wurde zwar nicht von der Einführung des grafikfähigen Taschenrechners (GTR) im Schuljahr 2001/02 verschont; aber vor etwa einem Jahr teilte der dortige Minister für Kultus, Jugend und Sport mit, dass ab 2017 in der Abiturprüfung zum herkömmlichen wissenschaftlichen Taschenrechner (ohne Grafikfähigkeit) zurückgekehrt wird. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 99/2013 vom 21. November 2013, http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/1696186/?LISTPAGE=776833.)

Kultusminister Andreas Stoch begründete die Entscheidung damit, dass angesichts der Vielfalt und der technischen Entwicklung bei den GTR sowohl die Chancengleichheit als auch die Sicherheit der Prüfungen in Frage gestellt sind. Er sagte:

Wir können […] in naher Zukunft nicht mehr garantieren, dass alle Schüler ein Mathe-Abitur unter denselben Bedingungen bestreiten. […]
Es liegt auf der Hand, dass wir die technischen Voraussetzungen für die Abiturprüfungen so gestalten müssen, dass keine Täuschung möglich ist.

Der Pressemitteilung des Ministeriums zufolge wird die neue Regelung von Hochschulen sehr begrüßt, da sie von Abiturienten vor allem mathematische Grundkenntnise und Fertigkeiten und weniger den Umgang mit technischen Geräten erwarten.

Dass der GTR in Baden-Württemberg im Abitur nicht mehr zum Einsatz kommt (und somit wohl auch immer seltener im Unterricht), begrüßen wir natürlich. Dennoch: Im Bildungsplan Gymnasium Mathematik heißt es (in merkwürdigem Deutsch) immer noch:

Die erweiterte Nutzung des grafikfähigen Taschenrechners und der Einsatz moderner Technologien wie Tabellenkalkulation, Grafiksysteme, dynamische Geometriesysteme, Algebrasysteme, Simulationsprogramme sowie das Internet werden im Unterricht gezielt eingesetzt.

(Quelle: http://www.bildung-staerkt-menschen.de/service/downloads/Bildungsstandards/Gym/Gym_M_bs.pdf — die Domain sollte besser und ehrlicherweise www.bildung-laesst-sich-nicht-standardisieren.de oder www.bildungsstandards-werden-menschen-nicht-gerecht.de lauten.)

Wir hätten Baden-Württemberg die Einsicht gewünscht, dass der GTR auf den Schrotthaufen gehört, nicht weil er die Prüfungssicherheit und Chancengleichheit gefährdet, sondern weil er grundsätzlich ein überflüssiges und untaugliches Gerät ist.

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Bemerkung: Die Informationen aus der Pressemitteilung haben wir ohne kritische Prüfung übernommen.