Der grafikfähige Taschenrechner: Einleitung zu einer kleinen Serie

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Seit diesem Schuljahr muss in der Oberstufe (Gymnasium/Gesamtschule) und am gymnasialen Berufskolleg ein sogenannter grafikfähiger Taschenrechner (GTR) im Mathematikunterricht eingesetzt werden. Dies schreibt ein Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung aus dem Jahre 2012 vor (Runderlass vom 27.06.2012). Statt eines GTR können unter bestimmten Bedingungen Laptops, Tablets oder PCs eingesetzt werden (siehe Ergänzungserlass des Ministeriums vom 10.04.2014).
Betroffen vom GTR-Erlass sind Schüler der 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe (je nach Schulform): Sie müssen das nicht ganz billige Gerät anschaffen.

Ich werde in den nächsten zwei Wochen in einer kleinen Serie den Einsatz des GTR (und anderer “neuer” Medien) im Mathematikunterricht kritisch beleuchten.

Das Fazit sei vorweggenommen: Im Hinblick auf die angeblichen Ziele ist der grafikfähige Taschenrechner überflüssig bis untauglich, also sinnlos. Für einen guten Mathematikunterricht ist er weder notwendig noch hinreichend, sondern vielmehr behindernd bis schädlich.
Kurzum: Der GTR-Erlass des Schulministeriums ist ein weiteres gutes Beispiel für Innovationstamtam und Administrationsrummel.

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Teil 1: Die Bedenken der Sachverständigen und die Schlussfolgerung des Ministeriums
Teil 2: Ein überflüssiges und untaugliches Gerät
Teil 3: Andere “neue” Medien sind auch nicht besser