Rechtswidrige Prüfungen und Chancenungleichheit im Zentralabitur: Offener Brief an den Landtagsabgeordneten Guido van den Berg (SPD)

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Bergheim, 11. April 2017

Herrn
Guido van den Berg,
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen1


Sehr geehrter Herr van den Berg,

im Schulwesen und in der Schulpolitik von Nordrhein-Westfalen gibt es viele Missstände. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung produziert Tinnef am laufenden Band — Innovationstamtam und Administrationsrummel, wohin man blickt. Es ist schwer, da mitzukommen und den Überblick zu behalten. Von daher hier nur ein paar Beispiele:

  • Mehr als sechs Jahre lang hat das Ministerium mit wirkungslosen Maßnahmen und ohne jeden Erfolg versucht, G8 zu “optimieren”.2
  • Das Ministerium ist verantwortlich für den GTR-Erlass, der Oberstufenschüler dazu zwingt, im Unterricht einen grafikfähigen Taschenrechner (GTR) zu benutzen, ein Gerät, das im Allgemeinen mehr als 100 € kostet und keinen Nutzen hat (außer für die Herstellerfirmen Texas Instruments und Casio). Obwohl in einer Anhörung im Schulausschuss des Landtags keiner der geladenen Experten den GTR-Erlass guthieß, hat das Ministerium daran festgehalten und nur zum Alibi einen “Ergänzungserlass” herausgegeben.3
  • Das Ministerium ist verantwortlich für den neuen (Kern-)Lehrplan Mathematik für die gymnasiale Oberstufe. Dieser führt zu noch mehr Zeitdruck und Schikanen und trägt zum seit Jahren amtlich verordneten Niedergang des Mathematikunterrichts bei.4
  • Das Ministerium ist verantwortlich für die eventuell gut gemeinte, aber schlecht durchdachte und schlecht umgesetzte Inklusion.5

Auch wenn das alles schon nicht witzig ist (dass viele Lehrer wegen Überlastung, die immer neue, häufig sinnentleerte Anforderungen mit sich bringen, krank werden, sei am Rande erwähnt): Bei einer Sache hört der Spaß endgültig auf, nämlich bei immer wieder vorkommenden rechtswidrigen Prüfungen und Chancenungleichheit im Zentralabitur (Mathematik Grundkurs). 2014 habe ich erstmals öffentlich darauf hingewiesen. Im “Handbuch des Landtags Nordrhein-Westfalen” heißt es6:

Der Landtag hat das Recht und die Pflicht, die vollziehende Gewalt, also Landesregierung und Landesverwaltung, zu kontrollieren. […] Die Kontrollfunktion des Landesparlaments wird häufig als die wichtigste Aufgabe des Parlaments bezeichnet.

Wie ich weiter unten ausführen werde, kommt der Landtag dieser Pflicht nicht nach und er duldet stattdessen die unzulässigen Prüfungen. Ich muss zu dem Schluss kommen, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung keiner kompetenten demokratischen Kontrolle unterliegt.

Zur Sache: Selbst ein Laie, der wenig oder keine Ahnung von Mathematik hat, kann den Kern des Problems leicht verstehen, wenn er gewillt ist, die folgenden Zeilen unbefangen zu lesen. Was das Zentralabitur angeht, gibt es für jedes Fach vom Schulministerium verfasste “Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe”. In den Vorgaben für die Abiturjahrgänge der vergangenen Jahre (bis 2016) hieß es:

Da die Lehrpläne vielfach keine hinreichenden Festlegungen bezogen auf die für eine Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben relevanten Inhalte enthalten, sind im Hinblick auf die schriftlichen Abiturprüfungen 2016 entsprechende inhaltliche Vorgaben (inhaltliche Schwerpunkte und ggf. Medien/Materialien) für den Unterricht in der Qualifikationsphase erforderlich, deren Behandlung in den zentral gestellten Aufgaben vorausgesetzt wird. Durch diese Schwerpunktsetzungen soll gesichert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2016 [bzw. 2015, 2014 etc., A. R.] das Abitur ablegen, gleichermaßen über die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen für eine angemessene Bearbeitung der zentral gestellten Aufgaben verfügen.

Auf den Internetseiten des Ministeriums war und ist zu lesen:

Um […] gleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, ist es notwendig, für jeden Abiturjahrgang verbindliche Unterrichtsvorgaben für die Qualifikationsphase festzulegen, denn auf diese beziehen sich die Prüfungsaufgaben.

Kurz: Durch die Vorgaben soll eine gewisse “Chancengleichheit” hergestellt werden.

Mit den rechtswidrigen Prüfungen hat es folgende Bewandtnis: Der Lehrplan Mathematik von 1999, der noch für den Abiturjahrgang 2016 gültig war, sah den Unterrichtsinhalt “Fixvektoren/stationäre Verteilungen”7 nur für den Leistungskurs (LK), nicht aber für den Grundkurs (GK) vor. Auch die Vorgaben sahen “Fixvektoren” nur für den LK, nicht aber für den GK vor. Trotzdem hatten die Abiturprüfungen im Fach Mathematik für den Grundkurs immer wieder (2016, 2015, 2014, 2012, …) Fixvektoren/stationäre Verteilungen zum Gegenstand. Auch wenn die allermeisten Lehrer ihre GK-Schüler entgegen dem Lehrplan auf die Fixvektoraufgaben im Unterricht vorbereitet haben (weswegen es kaum zu Protest kam), gab es Schüler, die sich im Vertrauen auf die Gültigkeit der Vorgaben nicht auf Fixvektoren vorbereitet haben. Die Lektion lautete: Wer sich an die Vorgaben hält, hat Pech gehabt. So viel zur Rechtssicherheit und Chancengleichheit im Zentralabitur.

Ausführlich habe ich die Fixvektorpanne im Artikel “Warum die Fixvektorpanne eine Panne ist” (hier) beschrieben. Hier die Fixvektorpanne ohne viel Text auf einen Blick (draufklicken zum Vergrößern):

2014 habe ich erstmals öffentlich auf das Problem hingewiesen. Trotzdem hat das Ministerium 2015 und 2016 Prüfungsaufgaben für den GK gestellt, die wieder den nicht vorgesehenen Unterrichtsinhalt “Fixvektoren/stationäre Verteilungen” zum Gegenstand hatten. Der Anteil der unzulässigen Teilaufgaben an der gesamten Prüfung betrug 2015 sogar 20 %.8
Angesichts der Fixvektorpanne sollte es auf der Homepage des Schulministeriums ehrlicherweise heißen:

Um ungleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, ist es notwendig, für jeden Abiturjahrgang unverbindliche Unterrichtsvorgaben für die Qualifikationsphase festzulegen, denn auf diese beziehen sich nicht alle Prüfungsaufgaben.

Lehrplan und Vorgaben sind geltendes Recht. Im Grundgesetz (Artikel 20) heißt es: “Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.” Dadurch, dass das Ministerium wiederholt gegen seine eigenen Vorgaben, also gegen die Spielregeln fürs Zentralabitur verstoßen hat, hat es die Chancengleichheit im Zentralabitur torpediert und die Rechtsgültigkeit der Vorgaben untergraben.

Das ist schon schlimm genug. Schlimmer noch ist, dass diese rechtswidrigen Prüfungen seit Jahren von vielen Seiten geduldet werden und dass somit das Ministerium keiner kompetenten demokratischen Kontrolle unterliegt. Mit meinem Vorwurf der rechtswidrigen Prüfungen habe ich mich gewandt:

  1. an die GEW NRW,
  2. an den Philologenverband NW,
  3. an einen weiteren Lehrerverband,
  4. an die Landesschülervertretung NRW,
  5. an alle Fraktionen des Landtags NRW oder deren Vertreter im Schulausschuss des Landtags und
  6. an den Petitionsausschuss des Landtags.

Die Resonanz:

  • Die GEW NRW und der PhV NW reagierten nicht oder ausweichend. Ein Vorstandsmitglied eines weiteren Verbands, das nicht namentlich zitiert werden möchte, schrieb mir:

    [I]ch habe Ihre Begründung einem Mathematiker vorgelegt, der folgendermaßen Stellung nahm:

    • das Problem sei unter Mathematik-Lehrern bekannt
    • und es würde seit Jahren immer wieder passieren;
    • man würde nichts erreichen, da in der Vergangenheit ähnliche Probleme vom Ministerium mit atemberaubenden Interpretationen der Aufgaben “abgebügelt” worden seien.

    Darüber hinaus bin ich als Vorstandsmitglied […] der Meinung, dass derartige Probleme nicht direkt zu unserem Aufgabenbereich gehören. […]

    Ich möchte Ihnen daher vorschlagen, sich an die direkt Betroffenen zu wenden. Dazu würde ich die Landesschülervertretung und die Landeselternvertretung zählen, denn in der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass — anders als von Lehrern — Beschwerden von Eltern sehr wohl Beachtung von Seiten des Ministeriums geschenkt wurde. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

  • Die Landesschülervertretung hat die Fixvektoraufgaben gegenüber einem Schüler zunächst rechtfertigt — so, als ob sie die Anwältin des Ministeriums gewesen wäre. Auf meine Nachfrage rückte sie von dieser Position ab und erklärte, dass die Beurteilung von Abituraufgaben nicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten liege…9
  • Der Petitionsausschuss sah keinen Handlungsbedarf und berief sich dabei auf das Ministerium, also auf die Landesregierung, die der Landtag kontrollieren soll.10 Da kann man gleich den Bock zum Gärtner machen! Auf den Internetseiten des Landtags lese ich:

    Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.

    Wie kommen die Beschlüsse des Petitionsausschusses zustande? Können Sie ausschließen, dass der Petitionsausschuss befangen ist, weil zwischen Landesregierung und Parlamentsmehrheit Interessenharmonie und Abhängigkeit herrschen? Finden Sie das gut?

  • Von den Fraktionen der CDU und der FDP habe ich keine Antwort erhalten. Die Vertreterin der Piraten hielt die Fixvektoraufgaben unter Berufung auf Lehrerkollegen für unproblematisch, da sie “attraktiv” seien. Was attraktiv ist (z. B. eine rote Ampel ignorieren), ist allerdings noch lange nicht in Ordnung. Auf meine Nachfragen ist die Abgeordnete die Antwort schuldig geblieben.

    Die Vertreterinnen der Grünen und der SPD ließen sich vom Ministerium einen vom Pferd erzählen und hielten die Fixvektoraufgaben aufgrund dieser Erzählung für in Ordnung.11 Da kann man gleich den Bock zum Gärtner machen! Auf meine Nachfragen sind die Abgeordneten die Antwort schuldig geblieben.

Herr Abgeordneter, sieht so die kompetente Kontrolle der Landesregierung in einer funktionierenden Demokratie aus? Halten Sie aufgrund meiner Schilderungen die Kontrolle des Schulministeriums durch den Landtag für ausreichend? Wenn Sie diese Kontrolle nicht für ausreichend halten: Haben Sie vor, sich für eine erheblich verbesserte Kontrolle einzusetzen? Wenn ja, was werden Sie konkret tun? Sind Sie bereit, meinen Vorwurf der rechtswidrigen Prüfungen öffentlich, gegenüber dem Ministerium und gegenüber dem Schulausschuss des Landtags anzusprechen und auf eine ernsthafte Klärung des Problems zu bestehen?

Ich stehe Ihnen und dem Landtag gerne mit aller Tatkraft zur Verfügung, damit das Ministerium für Schule und Weiterbildung endlich aufhört, Tinnef am laufenden Band zusammenzustöpseln.


Mit freundlichem Gruß

Alexander Roentgen


PS: Im Kurzwahlprogramm 2017 – 2022 Ihrer Partei, der SPD NRW, heißt es:

Beste Bildung ermöglicht einen guten Start ins Leben. […] Wir setzen auf eine Politik der Vorbeugung, die allen Kindern gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll […].

Wenn es Ihrer Partei um “beste Bildung” und “gleiche Chancen” geht, wieso duldet die SPD-Fraktion dann Chancenungleichheit im Zentralabitur?

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  1. Guido van den Berg ist Mitglied der SPD-Fraktion und direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Rhein-Erft-Kreis I (Bergheim, Pulheim, Elsdorf, Bedburg). Bei der kommenden Landtagswahl tritt er wieder als Direktkandidat an.
  2. “Die Lehrer sollen die Hausaufgaben vor dem Gong stellen” — hahaha! Siehe zum Beispiel “Die G8-Optimierungsversuche des Schulministeriums”.
  3. Siehe “Der grafikfähige Taschenrechner: Einleitung zu einer kleinen Serie”.
  4. Siehe “Der neue Kernlehrplan Mathematik: ein weiterer Sargnagel für die Analysis”.
  5. Im März erschienen: “Die Inklusionsfalle. Wie eine gut gemeinte Idee unser Bildungssystem ruiniert” von Michael Felten.
  6. Siehe auch hier.
  7. “Stationäre Verteilung” ist ein im sogenannten Sachzusammenhang benutztes Synonym für “Fixvektor”.
  8. Siehe “NRW-Zentralabitur: Rechtswidrige Prüfung auch 2015”.
  9. Siehe “NRW-Zentralabitur: Landesschülervertretung rechtfertigt unzulässige Fixvektoraufgaben nicht mehr”.
  10. Siehe “Landtag NRW: Petitionsausschuss duldet rechtswidrige Prüfungen und Chancenungleichheit im Zentralabitur”.
  11. Siehe “Fixvektorpanne: SPD-Abgeordnete lassen sich vom Schulministerium einen vom Pferd erzählen” und “NRW-Zentralabitur: Die Abgeordnete Sigrid Beer (Grüne) kontrolliert äußerst kompetent und hartnäckig das Schulministerium”