Missachtet eine Aachener Schule das Schulgesetz?
An einem städtischen Gymnasium wurde das “Schülersprecherinnenteam” auf originelle Weise gewählt.
Die Rechtslage ist eindeutig. Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es (§ 74 (3)):
Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen.
Was der Schülerrat ist, ist ebenfalls eindeutig (ebd.):
Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.
Mit der Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter nimmt man es an einem Gymnasium der Stadt Aachen offenbar nicht so genau. Auf der Internetseite der zugehörigen Schülervertretung (SV) kann man lesen1:
Zu Stande kommt die SV indem:
- Die jeweiligen Klassen einen Klassensprecher/in und seinen Vertreter/in wählen. Dazu kommen die Stufensprecher der Oberstufe.
- Diese setzen sich am Anfang jedes Schuljahres zu einer Schülerratssitzung zusammen.
- Dort wird auf demokratische Weise die SV gewählt.
- Innerhalb der SV wählt man dann noch den Schülersprecher/in und seinen Vertreter/in.
Das Schulgesetz sieht nicht vor, dass der Schülerrat “die SV” wählt. Was die SV genau ist, legt das Schulgesetz wohl oder übel gar nicht fest. Von daher ist es schon merkwürdig, dass die SV gewählt wird: Wer bildet die SV? Wie viele Personen? Wird diese SV aus der Mitte des Schülerrats gewählt? Oder aus der Schülerschaft? Hat der Schülerrat eine Satzung für die SV erlassen, in der all das geregelt ist?
Wie auch immer — dass dann die so zustande gekommene “SV” und nicht der Schülerrat den Schülersprecher und seinen Vertreter wählt, verstößt gegen den oben zitierten Paragraphen des Schulgesetzes. Oder ist der Satz “Innerhalb der SV wählt man dann noch den Schülersprecher/in und seinen Vertreter/in.” falsch formuliert und soll bedeuten, dass der Schülerrat aus den Reihen der gewählten SV den Schülersprecher samt Stellvertretung wählt? Auch dieses Vorgehen wäre fragwürdig, weil der Schülersprecher grundsätztlich aus der Mitte des Schülerrats gewählt wird. Interessant wäre zu erfahren, was im Protokoll der ersten Schülerratssitzung dieses Schuljahres steht…
Auf der Internetseite der SV findet sich ein Foto mit der Bildunterschrift “Das Schülersprecherinnenteam”. Wer von den vier abgebildeten jungen Damen die auf originelle Art und Weise gewählte Schülersprecherin ist, erfährt man leider nicht. Ist aber eigentlich auch egal, denn die Wahl müsste — wenn wir das alles richtig verstanden haben — als null und nichtig erklärt und wiederholt werden. Im Schulprofil des betroffenen Gymnasiums steht:
Eine starke Persönlichkeit, Zivilcourage und Verständnis für Demokratie sind hierbei unsere zentralen Werte und Ziele.
Das Einhalten demokratischer Spielregeln sollte dazugehören.
Nachtrag [17.02.2020, 16.15 Uhr]: Wir haben diesen Artikel am 17.02.2020 gegen 12.50 Uhr veröffentlicht. Wir haben die Schulleitung und die SV der betroffenen Schule darüber in Kenntnis gesetzt. Wie wir eben festgestellt haben, ist der zitierte Abschnitt aus der Internetseite über die SV des Gymnasiums gelöscht worden.
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Ich würde mich sehr freuen, wenn beamtete Lehrer*innen ihre eigenen Schulgesetze kennen würden. Schon bei Klassensprecherwahlen, erst recht bei Elterpflegschaftsvertreterwahlen habe ich sehr abenteuerliche Wahlvorgänge erlebt. Offen statt geheim, mit relativer Mehrheit, statt mit absoluter Mehrheit….. ” Am Ende haben wir Verhätnisse wie in Thüringen!
Wahl der Klassensprecher
“Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte einen Klassensprecher und einen stellvertretenden Klassensprecher. In nur wenigen Schulgesetzen ist der Ablauf der Wahl genau geregelt. Jedoch sollten auch hier die allgemeinen Wahlgrundsätze beachtet werden. Die Wahl hat frei, gleich, geheim, unmittelbar und allgemein zu sein. Das bedeutet, dass sich jeder als Kandidat aufstellen lassen darf. Ebenfalls darf jeder eine Stimme abgeben. Die Wahl muss geheim stattfinden. Also keine Abstimmung per Handzeichen, sondern auf einem Wahlzettel, der danach vom Klassenlehrer eingesammelt wird. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist erster Klassensprecher, der mit den zweitmeisten Stimmen ist stellvertretender Klassensprecher. Sollte Stimmgleichheit herrschen, gibt es eine Stichwahl. Beide Klassensprecher sind automatisch in der Schülervertretung, sind bei SV-Sitzungen stimmberechtigt und dürfen somit auch auf jeden Fall den Schülersprecher wählen.” https://svtipps.de/struktur/klassensprecher-stufensprecher/
Was die Wahl der Klassensprecher und ihre Rechte im Schülerrrat angeht, muss eventuell geprüft werden, welche Regelungen je nach Bundesland gelten. In NRW gilt zum Beispiel: “Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen” (Schulgesetz NRW, § 74).