Distanzunterricht: Verlangt das Schulministerium von Schülern und Lehrern etwas Unmögliches?

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Das Land befindet sich im Ausnahmezustand, doch Schüler und Lehrer sollen unter widrigen Umständen so funktionieren wie im Normalbetrieb. Wie wär’s mal mit etwas weniger Stoff?

Zur Erinnerung: Als im März 2020 das erste Mal im Rahmen des Lockdowns die Schulen geschlossen wurden, teilte das NRW-Schulministerium mit (siehe SchulMail vom 15.3.2020):

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

Davon ist heute nicht mehr die Rede. Es gilt nämlich eine gewisse Verordnung zum Distanzunterricht (“Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG”). Darin heißt es unter anderem:

  • Der Unterricht wird in der Regel als Präsenzunterricht nach den Vorgaben der Ausbildungsund Prüfungsordnungen erteilt.

  • Der Distanzunterricht ist Teil des nach Absatz 1 vorgesehenen Unterrichts.

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.

  • Für den Distanzunterricht gelten die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums und die schuleigenen Unterrichtsvorgaben gemäß § 29 des Schulgesetzes NRW.

  • Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie informieren die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung.

  • Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.

  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Wo ist hier das Augenmaß geblieben? Es ist bemerkenswert, dass Lehrer “die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler” gewährleisten und Schüler ihre Pflichten “im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht” erfüllen müssen. Wie soll das gehen? Müssten Lehrer gegen diese Vorschrift nicht remonstrieren? Ist dem Schulministerium bekannt, dass es an manchen Schulen allein schon wegen der Technik zu enormen Schwierigkeiten kommt?

  • Lernen auf Distanz: das vorhersehbare Chaos. Der erste Schultag nach den Ferien hat zu mächtig Frust bei Schülern, Lehrern und Eltern geführt: Nicht erreichbare Lernplattformen, versagende Technik. Ein Erfahrungsbericht. (wdr.de)

  • In vielen Schulen kam es am Montag und Dienstag zu Störungen beim Homeschooling. Aber nicht nur die Lernportale seien das Problem. […] Am Franz-Haniel-Gymnasium in Duisburg kam es auch am Dienstag noch zu Störungen bei der Lernplattform iServ. „Es funktioniert fast nichts“, sagte Schulleiter Norbert Thummes. (nrz.de vom 12.1.2021)

Und selbst wenn die Technik allen zur Verfügung stehen und einwandfrei funktionieren würde (Datenschutzprobleme einmal ausgeblendet), ist Distanzunterricht immer noch kein Ersatz für Präsenzunterricht, sondern eine Notlösung (oder eine Lösung in der Not).

  • Jeder Tag Distanzunterricht verstärkt die Bildungsungleichheit – bilanziert eine Umfrage der Landeselternkonferenz unter gut 22 000 Müttern und Vätern in NRW. Neben viel Schatten gebe es aber auch Licht. (Aachener Zeitung vom 4.2.2021)

  • Nach einer Studie aus dem vergangenen Jahr hat das Cybermobbing noch einmal zugenommen. Ein grundsätzliches Problem bei Mobbingopfern ist, dass sie sich ohnehin oft nicht mitteilen, aus Angst davor, dass alles noch schlimmer wird. In der normalen Schulzeit besteht noch eher die Chance, dass aufmerksame Lehrkräfte registrieren, wenn sich jemand verändert und beispielsweise zurückzieht. Im Distanzunterricht lässt sich die Not Einzelner aber kaum noch erkennen. Die Lehrkräfte sehen ihre Schüler nur auf dem Bildschirm, wenn überhaupt. Manche Schüler schalten die Videofunktion auch aus, weil ihr Netz zu Hause viel zu schlecht ist. Die Distanz erschwert, um Hilfe zu bitten, aber auch zu helfen. (Schulpsychologin Eva Schute in einem Interview mit der Aachener Zeitung vom 3.2.2021)

Dass Distanzunterricht nicht das Gelbe vom Ei ist, weiß in manchen Momenten die Ministerin für Schule und Bildung, Yvonne Gebauer (FDP):

  • “Eine Videokonferenz kann den Präsenzunterricht […] nicht ersetzen”, räumte Gebauer ein. (SZ vom 21.1.2021)

  • „Ich weiß, dass das für die Jugendlichen und Kinder ganz, ganz schlimm ist und auch für die Eltern, die jetzt wieder vor großen Herausforderungen stehen“, sagte sie am Donnerstag im WDR5-„Morgenecho“. (Aachener Zeitung vom 7.1.2021)

  • Der Unterricht in offenen Schulen habe für die geistige, soziale und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen höchste Bedeutung, bekräftigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch. „Es gibt kein besseres Mittel, um Bildungsgerechtigkeit im ganzen Land herzustellen“, sagte sie im Schulausschuss des Landtags. (Aachener Zeitung vom 4.11.2020)

  • Yvonne Gebauer betont in dem Interview, dass Präsenzunterricht zentral für die Bildung der Schüler sei […]. (wa.de vom 7.1.2021)

  • Dabei hat sich die Landesregierung weiter von der Grundüberzeugung leiten lassen, dass Präsenzunterricht gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler von grundlegender Bedeutung ist. […]
    In diesen verschiedenen Abwägungsprozessen hat die weitgehende Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gerade für die jüngeren Kinder, für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie für jene, die in diesem Schuljahr vor Abschlussprüfungen stehen, oberste Priorität für die Landesregierung. Denn aus den Erfahrungen des eingeschränkten Präsenzunterrichts im Frühjahr wissen wir, was es für Kinder und Jugendliche bedeutet, wenn sie nicht täglich zur Schule gehen können – sowohl sozial als auch für den Lernerfolg. (Offener Brief der Ministerin zum Jahresende 2020)

Schade, dass sich dieser Geist nicht in der Verordnung zum Distanzunterricht wiederspiegelt.

Auch Michael Felten schreibt in seinem “Plädoyer für intelligenten Schichtbetrieb in der Schule”:

Lernen ohne leibhaftig anwesende Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler, Unterricht nur per Videokonferenz, Haufen von Arbeitsblättern ohne Lehrerfeedback – das alles ist auf Dauer höchst demotivierend und ineffektiv.

und schlägt vor:

Aber warum nicht einen Mittelweg einschlagen: zwischen Risikoschule und Distance Learning? Ich plädiere vehement für einen intelligenten Schichtbetrieb. Er wäre einfach zu organisieren, und er ließe sich auch mit der ohnehin mageren, durch Corona zusätzlich ausgedünnten Personaldecke bewältigen. Die Faustformel hieße: halbierte Klassen, halbierte Stundenzahl! […] „Halbe Klasse, halbe Zeit“ leistet sicher nicht das Gleiche wie ein schulischer Vollbetrieb, manche Fächer müssten wohl kürzertreten – aber Corona-Risiko und -Ungewissheit ließen sich so erträglich überstehen, auch mit pandemiebedingt reduziertem Personal.

Aber für kreative, schüler- und lehrerfreundliche Lösungen ist das Ministerium offenbar nicht zu haben. Nicht TINA, sondern TATA wäre angesagt: There Are Thousands of Alternatives!1 Wie wär’s mal mit etwas weniger Stoff, um Druck aus dem Kessel zu nehmen? Stress schwächt das Immunsystem. Hat sich das in Düsseldorf noch nicht herumgesprochen? 1966/67 gab es in manchen Bundesländern sogenannte Kurzschuljahre

Stattdessen sind die Schulen im Lockdown, und Lehrer und Schüler sollen unter zum Teil widrigen Bedingungen per Verordnung so funktionieren wie im Normalbetrieb (der — so hört man gelegentlich — ohnehin schwierig und problematisch genug ist). Aber der Angriff Steiners war ja ebenfalls ein Befehl und äußerst erfolgreich.




[Nachtrag (8.3.2021): Nicht nur Schüler und Lehrer, auch die Eltern werden von der Verordnung zum Distanzunterricht in die Pflicht genommen: “Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht (§ 6 Absatz 1) nachkommt” (§ 4(3). Zu damit verbundenen Problemen siehe “Das Corona-Jahr – ein verlorenes Jahr für Frauen und Familien” von Sandra Reuse auf den NachDenkSeiten.]



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Fußnote:

  1. Bei Michael Felten, “Radikale Inklusion sprengt das Schulsystem”, entdeckt.

1 Kommentar

  1. Jochen Puchalla-König

    In Schweden werden die Kinder nicht gequält.
    Die Maßnahmen sind erstens unverhältnismäßig und bringen zweitens nichts im Vergleich zu anderen Ländern. Gestorben wird unabhängig von den Maßnahmen.

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