Ich fordere: einen Ombudsmann für Schülervertretungen in NRW!

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Ein solcher Ansprechpartner könnte Willkür und antidemokratischen Tendenzen in Schulen entgegenwirken.

Ich habe habe gestern dem Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen geschrieben und die Einsetzung einer Ombudsperson für Schülervertretungen nach dem Vorbild der Freien und Hansestadt Hamburg gefordert. Den Wortlaut meines Schreibens gebe ich im Folgenden wieder (Hinweise auf URLs habe ich in einen Link umgewandelt; hier die pdf-Version meines Briefs):


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich bitte Sie eindringlich, einen Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau für Schülervertretungen nach dem Vorbild der Freien und Hansestadt Hamburg einzusetzen oder durch die Landesregierung einsetzen zu lassen.

In Hamburg gibt es eine solche Ombudsperson seit 1999. Aus den Jahresberichten der Ombudsfrau von 1999 bis 2009, Barbara Beutner, geht der ursprüngliche Auftrag hervor:

Die Ombudsfrau wird seit 1999 für jeweils zwei aufeinander folgende Jahre von der Behörde für Bildung und Sport eingesetzt. Der ehrenamtliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag der Ombudsfrau umfasst alle Angelegenheiten, die die schulgesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte der Schülervertretung in der Klasse, im Schülerrat, in der Schulkonferenz, für Schulsprecherinnen und Schulsprecher bzw. Schulsprecherteams sowie schulübergreifend im Kreisschülerrat und in der Landesschülervertretung betreffen.

Die Ombudsfrau ist Beschwerdestelle für Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die ein mit ihrem Amt verbundenes Recht verletzt oder missachtet sehen. Sie kann bei aktuellen Konflikten als Vermittlerin eingeschaltet werden. Dabei ist sie verpflichtet, den Grundsatz der Vertraulichkeit zu beachten und zu wahren.

Der Vermittlungsauftrag der Ombudsfrau umfasst das Angebot an Schülervertretungen, mit Unterstützung einer nicht zur Schule gehörenden, nicht in die Hierarchie eingebundenen und insoweit neutralen Vertrauensperson einen Konflikt zu bearbeiten. Es gilt, die verschiedenen Sichtweisen, Standpunkte und (Rechts)-Auffassungen bzw. Auslegungen und Interessen zu erkennen, zu benennen und im Gespräch Wege zur Lösung des jeweiligen Konflikts aufzuzeigen.

Ziel ist es dabei, dass die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich Handlungsschritte entwickeln und umsetzen. Die Stärkung der Eigenverantwortung bei der Lösung der Konflikte und eine konkrete Vorbereitung auf Gesprächssituationen sind bei der Beratung die zentralen Anliegen.

Wenn die Schülervertretungen einen Konflikt mit Unterstützung der Lehrerinnen bzw. Lehrer, der Verbindungslehrkraft und/oder der Schulleitung nicht lösen können, bietet sich die Ombudsfrau als direkte Vermittlerin — auch vor Ort — an.

Seit 2013 ist die Hamburgische Ombudsperson zusätzlich offiziell Ansprechpartner für Schüler und Schülerinnen, die von bestimmten Ordnungsmaßnahmen betroffen sind. Rechtliche Grundlage für die Ombudsstelle ist eine Einsetzungsverfügung der Hamburgischen Behörde für Schule und Berufsbildung (anbei).

Aus den aufschlussreichen Jahresberichten der Hamburgischen Ombudsperson geht hervor, dass die Mitwirkungsrechte von Schülervertretern immer wieder beschnitten werden. “Insgesamt weisen diese Berichte darauf hin, dass innerhalb der Lehrer-/innenkollegien nicht immer die erforderliche Bereitschaft besteht, die SV als Mitwirkungsgremium ernst zu nehmen und aktiv einzubeziehen — und dies besonders dann, wenn es um Mitbestimmung in den Kernbereichen wie um Fragen der Gestaltung des Unterrichts und der Schule als Organisation geht (vgl. Ombudsfrau Hamburg 2002ff)” (Eikel, Angelika; Diemer, Tobias: Demokratiebaustein: Schüler/-innenvertretung. Berlin : BLK 2006).

In ihrem Abschlussbericht schreibt die scheidende Ombudsfrau Barbara Beutner 2009:

Insgesamt kann eine positive Bilanz der Ombudsfunktion für die letzten zehn Jahre gezogen
werden. Erreicht wurde vor allem eine verstärkte Sensibilisierung für das Hamburgische Schulgesetz und für weitere rechtliche Vorgaben.

In diesem Bericht wird die SchülerInnenkammer Hamburg zitiert:

Die schülerInnenkammer hamburg (skh) ist mit der Institution Ombudsperson sehr zufrieden und bekräftigt die Notwendigkeit, diese Position weiter zu besetzen und in ihrer Funktion auszubauen. Deutschlandweit wird Hamburg um die Existenz des Ombudsamtes beneidet; erste Bundesländer erwägen die Einführung eines ähnlichen Amtes. […]

Das Beschneiden von Partizipation, Angriffe auf Persönlichkeitsrechte sowie Verstöße gegen §49 HmbSG dürfen nicht als Einzelfälle heruntergespielt werden, denn die Ombudsberichte decken genau das Gegenteil auf und zeigen, wie implizit schon gesagt, nur einen Bruchteil.

Die Elternkammer Hamburg schreibt in ihrer Stellungnahme zum sechsten Jahresbericht der Ombudsfrau für Schülervertretungen:

Auch der sechste Jahresbericht der Ombudsfrau zeigt die Wichtigkeit und Akzeptanz dieser Tätigkeit für und durch die Schüler/innen auf. Die aufgeführten Konfliktthemen sind Eltern aus ihrer Arbeit sehr vertraut und die beträchtliche Anzahl vergleichbarer Anfragen an die Geschäftsführung bzw. den Vorstand und einzelne Mitglieder der Elternkammer zeigen wie in den Jahren zuvor, dass diese Funktion beibehalten oder gar ausgebaut werden muss.

Begründung meiner Bitte:
Wie der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine Große Anfrage mitteilt (siehe Drucksache 19/6496 der Bürgerschaft Hamburg), hat die Behörde für Schule und Berufsbildung “die Funktion einer Ombudsperson als Ansprechpartner für Schülervertretungen geschaffen, um die Umsetzung insbesondere der §§ 63 bis 67 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) zu unterstützen”. Diese Paragrafen betreffen die Mitwirkung von Schülern.

Eine solche Unterstützung durch eine Ombudsperson halte ich auch in Nordrhein-Westfalen für geboten. Die Probleme, mit denen Schülervertretungen in NRW konfrontiert sind, sind aller Wahrscheinlichkeit nach dieselben wie in Hamburg. Allein die Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags NRW vom 24.11.2020 lieferte dazu einige deutliche Hinweise (siehe Ausschussprotokoll 17/1227).1

Sophie Halley von der Landesschülervertretung NRW sagte unter anderem:

Ernst genommen zu werden, ist überhaupt eine unglaublich wichtige Sache. Leider ist das, egal auf welcher Ebene man gerade aktiv ist, nicht unbedingt der Fall. […]

Natürlich mangelt es in Sachen “Verfahrensweise”. Man könnte das Ganze durch Aufklärung oder Information sehr viel angenehmer und besser gestalten. Das passiert aber einfach nicht. Die Aufklärung findet in dem Sinne nicht statt. Die Einladungen werden uns teilweise erst dann gegeben, wenn wir bemerken: Wir haben da keinen Unterricht, weil mein Klassenlehrer bei der Schulkonferenz ist. Komisch! Warum bin ich nicht dort? — Dann fragt man nach. Das ist leider Gottes relativ normal.

Jutta Löchner, damals Vorsitzende der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW, sagte zum Beispiel:

Ich habe es erlebt — das entnehme ich auch jetzt als Vorsitzende immer wieder dem, was an uns herangetragen wird –, dass in Schulkonferenzen Tagesordnungen aufgerufen werden, die nicht abgesprochen sind. Vorher werden auch keine Papiere an die Eltern herausgegeben, sodass sie Nachfragen stellen könnten. Die Schüler bekommen meistens noch viel weniger mit. Die Lehrer haben sich aber abgesprochen. […]\\
Natürlich ist Demokratie auch für Schulleitung anstrengend. Demokratie ist immer anstrengend. Wir sitzen jetzt auch hier und wenden dafür extra Zeit auf. Aber wenn wir sagen, dass wir in einem solchen System und in einer solchen Gesellschaft leben wollen, ist das notwendig — vor allen Dingen auch in Bezug auf die Schüler. Die Schüler fand ich in dem System “Schulkonferenz” teilweise noch viel schlechter behandelt als uns. Da muss also ganz viel getan werden. […]

Im Schulgesetz steht bereits eine ganze Menge drin. Wenn man das ordentlich umsetzt, ist es auch schon durchaus gut. […] Wenn man die Demokratie, dieses Ernst-Nehmen, entsprechend lebt, kann das gut funktionieren. […] An dieser Stelle muss ich mir natürlich die Frage stellen: Warum funktioniert das so häufig nicht? Das betrifft natürlich nicht alle 5.500 — oder wie hoch die Zahl jetzt tatsächlich ist — Schulen, die wir haben. Aber es funktioniert häufiger nicht.[…]
Aber wer kontrolliert oder schaut eigentlich, dass diese Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern, Schülern und Schulleitung gut funktioniert? Und was tut man, wenn das überhaupt nicht läuft? Erst einmal müssen die Eltern und auch die Schüler ja merken, dass eine Verkürzung ihrer Rechte erfolgt. Häufig bekommen sie das, wie gesagt, aufgrund von Unwissenheit gar nicht mit. Dann muss man aber natürlich auch immer mal wieder jemanden ins System hineinbringen, der schaut, ob das auch gut läuft — und vor allen Dingen dann, wenn es ein Signal gibt, dass es nicht gut läuft.

Diese Schilderungen sind besorgniserregend. Sie deuten darauf hin, dass an (manchen oder vielen) Schulen in Nordrhein-Westfalen Willkür herrscht oder die innerschulische Demokratie unterentwickelt ist oder von gewissen Kräften untergraben wird. Eine Ombudsperson als Ansprechpartner für Schülervertretungen würde dem entgegenwirken.

Aus meiner Sicht gibt es neben dem Missstand, dass aktive, engagierte Schülervertretungen nicht immer ernst genommen werden und ihre Mitwirkungsrechte offenbar an manchen Schulen missachtet werden, folgendes Problem: Allem Anschein nach vernachlässigen manche Schülervertretungen ihre eigentliche Aufgabe, nämlich die Rechte und Interesse der Schüler zu vertreten. Statt dessen werden — zugespitzt formuliert — Waffeln gebacken, Schokonikoläuse und Valentinsrosen verteilt. Siehe hierzu den Artikel “Schülervertretungen: Wenig Licht und viel Schatten” auf meinem Blog Schule intakt. Eine Ombudsperson könnte auch diesem Problem entgegenwirken, indem sie Schülervertreter, Verbindungslehrer und Schulleitungen dabei unterstützt, den Entwicklungsgrad schulischer Mitwirkungsgremien zu verbessern.

In ihrer Stellungnahme “Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule” (Fassung vom 11.10.2018) bekennt sich die Kultusministerkonferenz “zur Unterstützung der Entwicklung einer demokratischen Schul- und Unterrichtskultur als Kriterium von Schul- und Unterrichtsqualität”. Die Einsetzung einer Ombudsperson für Schülervertretungen wäre ein wichtiger Beitrag zu dieser Entwicklung einer demokratischen Schulkultur.
Ich würde mich daher freuen, wenn der Landtag Nordrhein-Westfalen meiner Bitte nachkommt. Ich bin im Übrigen gerne bereit, als Ombudsmann für Schülervertretungen tätig zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Roentgen


[Nachtrag: Am 28.04.2022 hat der Präsident des Landtags mir den Beschluss des Petitionsausschusses mitgeteilt: “[…] Der Petitionsausschuss begrüßt es, dass sich die Landesregierung (MSB) mit dieser Thematik beschäftigt und die Möglichkeiten der Einführung einer Ombudsstelle prüft. Der Ausgang der Prüfung bleibt abzuwarten.” (Hier des Scan des Schreibens.)]


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  1. In der Anhörung wurde das Thema “Ombudsmann” am Rande erwähnt: “Was wir mit dem Ministerium besprochen haben, betraf zum Beispiel den Ombudsmann” (Jutta Löchner); “Was erwarten Sie von diesem Haus, was in absehbarer Zeit passiert und über einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau hinausgeht?” (Sigrid Beer). Nähere Informationen, ob und inwiefern ein Ombudsmann für Schülervertretungen bereits geplant ist, habe ich weder auf den Internetseiten des Schulministeriums noch des Landtags gefunden.

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