SV-Ombudsperson: Grüne wenden sich mit Fragen an das Schulministerium
Vor knapp zwei Wochen, am 27. September, lud der Landtag NRW die Bürgerinnen und Bürger zur “Parlamentsnacht” ein. Das Parlament und die Fraktionen stellten sich vor. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt: Bei den Grünen zum Beispiel gab es veganes Eis, bei der AfD-Fraktion konnte man sich gratis mit hellblau gefärbter Limonade versorgen.
Ich habe die Gunst der Stunde genutzt, war vor Ort und habe mehrere Abgeordnete verschiedener Fraktionen auf mein Anliegen “Einsetzung einer Ombudsperson für Schülervertretungen” hingewiesen. (Wie berichtet, war die Resonanz auf meine Mails bisher gering.) Unter anderem habe ich mit der schulpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Lena Zingsheim-Zobel, gesprochen. Wie mir die Abgeordnete vor ein paar Tagen per Mail mitgeteilt hat, hat sie sich inzwischen an das Ministerium für Schule und Bildung gewandt. In ihrem Brief, der mir in Kopie vorliegt, schreibt Zingsheim-Zobel an Ministerin Dorothee Feller:
Die Relevanz des Themas ist offensichtlich: Eine starke Schülervertretung und funktionierende Mitbestimmungsstrukturen sind grundlegend für die Förderung der Demokratie innerhalb der Schulen. Durch die Etablierung einer unabhängigen Ombudsperson könnten Missstände adressiert, Partizipationsrechte geschützt und das Vertrauen der Schülerschaft in die schulischen Mitbestimmungsmöglichkeiten gestärkt werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir folgende Fragen an Sie richten:
1. Hat die angekündigte Prüfung zur Einführung einer Ombudsperson für Schülervertretungen bereits stattgefunden?
2. Welche Ergebnisse hat die Prüfung erbracht?
3. Gibt es konkrete Empfehlungen oder geplante Handlungsschritte seitens des Ministeriums auf Grundlage der Ergebnisse?
4. Falls die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann ist mit einem Abschluss der Prüfung und einer Entscheidung zu rechnen?
Fazit: Es ist noch nicht aller Tage Abend, was die von mir erhoffte Einrichtung einer Ombudsstelle für Schülervertretungen angeht.