NRW-Zentralabitur 2014: Ministerium streitet Panne ab (mit merkwürdigen Argumenten)
Wie wir am 12.09.2014 berichtet haben, hat es im NRW-Zentralabitur 2014 eine Unstimmigkeit (um nicht zu sagen: Panne) gegeben, die sogar im Hinblick auf die Abiturprüfungen 2015 und 2016 von Belang ist. Zur Erinnerung: Die Unstimmigkeit besteht darin, dass die Abiturprüfung für den Mathematik-Grundkurs 2014 (aber auch 2012, 2011, 2010 und 2009) “stationäre Verteilungen”/”Fixvektoren” zum Gegenstand hatte, obwohl diese laut Lehrplan und Vorgaben nur für den Leistungskurs als Unterrichts- bzw. Prüfungsinhalt vorgesehen sind.
Noch bevor wir unsere Untersuchung veröffentlichten, ist es am 25.06.2014 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags um die Frage gegangen “Hat es im diesjährigen Zentralabitur im Fach Mathematik eine Panne gegeben?”. Dies geht aus dem Ausschussprotokoll 16/598 hervor; daraus stammen auch die folgenden Zitate. Demnach wurde die Frage von der Abgeordneten Yvonne Gebauer der FDP-Fraktion gestellt.
Mit Verweis auf den schriftlichen “Statusbericht zum Zentralabitur” vom 17.06.2014 betonte die Ministerin für Schule und Weiterbildung im Ausschuss noch einmal, dass es ihres Wissens keine solche Panne gegeben habe. Daraufhin sagte die Abgeordnete Yvonne Gebauer, angeblich sei im Mathematik-Grundkurs eine Prüfungsaufgabe gestellt worden, die nach dem Lehrplan das Leistungsniveau des Grundkurses überstiegen habe und daher nicht als Abituraufgabe geeignet gewesen sei. Die Abgeordnete möchte wissen, ob das Ministerium diesen Fall kenne.
Die Ministerin entgegnete, der von der Abgeordneten Gebauer geschilderte Fall sei im Bericht auch angedeutet. Eine der sechs Nachfragen habe sich darauf bezogen. Nach einem erläuternden Gespräch habe diese Lehrkraft ihren Einwand aber als erledigt betrachtet. […] Wenn es ein gravierendes Problem im Fach Mathematik gegeben hätte, hätten sowohl ihr Haus als auch die Öffentlichkeit davon erfahren; davon gehe sie aus.
Die Abgeordnete Monika Pieper (Piraten-Fraktion) sagte, auch ihre Fraktion hätten Anfragen bezüglich der von der Abgeordneten Gebauer bereits angesprochenen Mathematikaufgabe erreicht. Über den sogenannten Fixvektor könne man zwar im Ausschuss sicherlich keine qualifizierte fachliche Diskussion führen. Sie bitte aber um die Zusicherung, dass den an diesem Thema interessierten Kolleginnen und Kollegen im Ministerium ein Ansprechpartner zur Verfügung stehe, der sie genau informieren könne.
Darauf antwortete Karl-Heinz Beier, Ministerialrat im Ministerium für Schule und Weiterbildung, laut Protokoll:
Dabei handelt es sich in der Tat um eine fachliche Diskussion. Dieses Fachgespräch haben wir mit dem Kollegen, der sich bei uns gemeldet hatte, auch geführt. Dabei ist ihm offenbar deutlich geworden, dass es für einen Schüler oder eine Schülerin eines Grundkurses in der Tat möglich gewesen sein müsste, diese Aufgabe zu lösen.
Ich bin auch kein Mathematiker. Daher möchte ich hier nur in Kurzform die schriftliche Stellungnahme wiedergeben, die wir zunächst einmal seitens der Aufgabenkommission angefordert haben.
Dem Kollegen wurde mitgeteilt, dass im Leistungskurs eine weiter gehende theoretische Auseinandersetzung mit Fixvektoren vorausgesetzt wird, die bei der Bearbeitung einer Grundkursaufgabe nicht erforderlich ist. Deshalb stehen die Fixvektoren auch in den Vorgaben für den Leistungskurs. In der Grundkursaufgabe war der Begriff „Fixvektor“ noch nicht einmal genannt. In dieser Aufgabe wurde lediglich nach einer sogenannten stationären Verteilung gefragt, die in einem Nebensatz ausdrücklich definiert wurde. Das heißt: Das, was man hier als Fixvektor bezeichnet, ist den Schülerinnen und Schüler durch die Definition, die in dem Nebensatz stand, klar gewesen. Dann konnte man normal damit umgehen -– genauso wie mit der klassischen Aufgabe in Bezug auf die Übergangsmatrizen, die immer wieder gerne genommen wird, wie jeder weiß. Das war dann auch machbar. […]
Wenn nicht vorgabenkonforme Aufgaben gestellt worden wären, hätten wir in der Tat massiven Ärger bei uns im Lande erlebt.
Was für eine merkwürdige Argumentation!
1.) Dass die Lösung einer Aufgabe für einen Schüler “möglich” ist, heißt noch lange nicht, dass die Aufgabe den Vorgaben entspricht.
2.) Folgt man der Logik des Ministerialrats bzw. der Aufgabenkommission, kann jeder Prüfungsinhalt, der laut Vorgaben nur für den Leistungskurs vorgesehen ist, auch in einer Grundkursprüfung vorkommen, mit der Einschränkung, dass in der Leistungskursprüfung eine “weiter gehende theoretische Auseinandersetzung” vorausgesetzt wird, die bei der Bearbeitung einer Grundkursaufgabe nicht erforderlich ist. Krieg ist Frieden, oder was?
3.) Wenn Grundkursschüler in einer Prüfung mit einem völlig neuen Sachverhalt konfrontiert werden, dann können die damit “normal” umgehen — wie mit der “klassischen Aufgabe in Bezug auf die Übergangsmatrizen, die immer wieder gerne genommen wird”? Wie das? (Welche klassische Aufgabe ist gemeint?) Also macht es in einer Prüfung keinen Unterscheid, ob ein Schüler einen Sachverhalt vorher im Unterricht kennengelernt und eingeübt hat oder ob der Sachverhalt ihm erstmals in der Prüfung begegnet? Wozu gibt es dann die unterschiedlichen Anforderungsbereiche I, II und III? Warum gehörte die (Teil-)Aufgabe mit der stationären Verteilung zum Anforderungsbereich II?
4.) Im Übrigen: Wenn nicht vorgabenkonforme Aufgaben gestellt werden, folgt daraus nicht unbedingt “massiver Ärger bei uns im Lande” — nämlich dann nicht, wenn die allermeisten Lehrer die Vorgaben in einem bestimmten Punkt nicht kennen oder missachten, sodass die allermeisten Schüler absichtlich bzw. unabsichtlich auf nicht vorgabenkonforme Aufgaben vorbereitet werden. Das Ausbleiben des Ärgers ist Folge von Unwissen und mangelnder Aufklärung. Dass der Irrtum fortbesteht, daran sind übrigens die GEW NRW, der Philologenverband NW und die Landesschülervertretung NRW nicht ganz unbeteiligt: Obwohl allesamt von uns über die Unstimmigkeit informiert, haben sich diese Organe bisher beharrlich geweigert (aus Unvermögen? aus Opportunismus?), unseren Hinweis aufzugreifen und zu einer öffentlichen Klärung beizutragen…
Die Diskussion im Ausschuss endete mit einer Feststellung des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Große Brömer: Die Antwort auf die Frage, ob es im diesjährigen Zentralabitur im Fach Mathematik eine Panne gegeben habe, laute also Nein.
So sieht also (exemplarisch) die demokratische Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag aus. Die Abgeordneten lassen sich vom Ministerium einen vom Pferd erzählen.
Merke: Wer das Schulministerium nach einer Panne im Zentralabitur fragt und eine wahrheitsgemäße Auskunft erwartet, der kann ebensogut den Bock zum Gärtner machen (oder in eine Bananenrepublik auswandern).
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Quellen:
- “Unstimmigkeit im NRW-Zentralabitur 2014 (Mathematik Grundkurs)”: Schule intakt, 12.09.2014, http://schule-intakt.de/2014/unstimmigkeit-im-nrw-zentralabitur-2014-mathematik-grundkurs/
- Ausschussprotokoll 16/598: Landtag Nordrhein-Westfalen. 16. Legislaturperiode, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16-598
- “Statusbericht zum Zentralabitur” vom 17.06.2014: Landtag Nordrhein-Westfalen. 16. Legislaturperiode, Vorlage 16/1992, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1992.pdf