Landtag NRW: Petitionsausschuss duldet rechtswidrige Prüfungen und Chancenungleichheit im Zentralabitur

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Am 28. Juli 2015 habe ich mich mit einer Petition an den Landtag Nordrhein-Westfalen gewandt und auf die immer wieder vorkommenden rechtswidrigen Abiturprüfungen im Mathematik-Grundkurs und auf die damit zusammenhängende Chancenungleichheit aufmerksam gemacht (Fixvektorpanne). Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass das Zentralabitur keiner kompetenten demokratischen Kontrolle unterliegt. Die Abgeordneten habe ich gebeten, das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufzufordern,

  • die von mir beschriebenen Unstimmigkeiten, Merkwürdigkeiten, Widersprüche und Probleme im Zusammenhang mit Fixvektoraufgaben öffentlich einzuräumen;
  • alle betroffenen Lehrer und Schüler darüber zu informieren, dass der Unterrichtsinhalt “Fixvektoren/stationäre Verteilungen” nur für den Leistungskurs Mathematik, nicht aber für den Grundkurs vorgesehen ist und somit auch nicht Prüfungsinhalt einer Grundkursprüfung sein darf;
  • die eigenen Vorgaben bei zukünftigen Abiturprüfungen einzuhalten.

Ferner habe ich geschrieben:

Darüber hinaus halte ich es für geboten, nicht nur die Kontrolle des Zentralabiturs, sondern des Ministeriums für Schule und Weiterbildung insgesamt erheblich zu verbessern, damit dieses nicht länger den allergrößten Tinnef (z. B. Erlass “Grafikfähiger Taschenrechner”) am laufenden Band produziert, von rechtswidrigen Abiturprüfungen ganz zu schweigen. […] Zur Kontrolle der Bundeswehr beruft der Bundestag einen Wehrbeauftragten als Hilfsorgan. Warum setzt der Landtag keinen “Schulbeauftragten” ein?

Wie die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen mir am 14. Dezember 2015 mitgeteilt hat, hat sich der Petitionsausschuss laut Sitzungsprotokoll vom 8. Dezember 2015 über die der Eingabe zugrunde liegende Sach- und Rechtslage unterrichtet. “Er sieht keinen Anlass zu Maßnahmen.” Somit duldet der Ausschuss rechtswidrige Prüfungen und Chancenungleichheit im Zentralabitur. Zur “Begründung” heißt es im Sitzungsprotokoll:

Damals [25.06.2014] hat der Schulausschuss festgestellt, dass es keine “Panne” im Abitur gab und die Aufgaben rechtskonform gewesen seien.
In den vergangenen Abiturjahren und auch im Abitur 2015 wurde von allen an der Entwicklung der Prüfungsaufgaben Beteiligten bestätigt, dass die Prüfungsaufgaben zu “stationären Verteilungen” und “Fixvektoren” im Grundkurs im Sachkontext lehr- und vorgabenkonform sind.

Damit bestätigt der Petitionsausschuss des Landtags meinen Vorwurf, dass das Zentralabitur keiner kompetenten demokratischen Kontrolle unterliegt. Zum einen hat laut Ausschussprotokoll nicht der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, sondern dessen Vorsitzender festgestellt, es habe keine Panne gegeben, und dies lediglich aufgrund fragwürdiger Ausführungen des Schulministeriums (siehe hier). Zum anderen sind Zweifel angebracht, was die “Bestätigung” derjenigen angeht, die an der Entwicklung der Prüfungsaufgaben beteiligt sind. Diese Personen sind (direkt oder indirekt) Teil der vollziehenden Gewalt. Statt diese zu kontrollieren, beruft sich der Petitionsausschuss auf deren “Bestätigung”. Da kann man gleich den Bock zum Gärtner machen!
Man stelle sich einmal vor, das Umweltbundesamt wäre vor einem Jahr dem Verdacht nachgegangen, Volkswagen benutze innovative Software zur rechtswidrigen Manipulation von Abgaswerten; vom VW-Vorstand hätte es die Auskunft erhalten: “Alle an der Entwicklung unserer Fahrzeuge Beteiligten bestätigen, dass die gemessenen Abgaswerte rechtskonform, d. h. ohne Manipulation zustande kommen.” Daraufhin sieht das Umweltbundesamt keinen Anlass zu Maßnahmen. Wäre das eine kompetente Kontrolle oder eine Farce? (In Wirklichkeit war es schlimmer, wenn man Axel Friedrich, einem ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, glauben darf: “Natürlich guckt man weg. Es ist ja nicht so, dass das Thema nur nicht in Europa auf den Tisch gelegt wurde. Die gleichen Messungen, die EPA genutzt hat, lagen hier auch vor. Nur man hat keine Maßnahmen getroffen.”)

Im “Handbuch des Landtags Nordrhein-Westfalen” heißt es:

Der Landtag hat das Recht und die Pflicht, die vollziehende Gewalt, also Landesregierung und Landesverwaltung, zu kontrollieren. […]
Die Kontrollfunktion des Landesparlaments wird häufig als die wichtigste Aufgabe des Parlaments bezeichnet.

Wenn die “wichtigste Aufgabe des Parlaments” so inkompetent wahrgenommen wird, wie es der Petitionsausschuss tut, und sich nicht nur die SPD-Fraktion vom Schulministerium einen vom Pferd erzählen lässt (siehe hier), dann kann von Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag nicht die Rede sein. Willkommen in der Bananenrepublik Nordrhein-Westfalen!

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Quellen: