Beteiligungsrechte von Schülern

Download PDF

Oder: Was man alles in der Pfeife rauchen kann.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) weist auf ihrer Homepage auf ihre Erklärung “Zur Stellung des Schülers” vom 25.5.1973 hin. Darin heißt es:

Beteiligungsrechte
Der Schüler soll seiner persönlichen Reife, seinem Kenntnisstand und seinen Interessen entsprechend Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen der Unterrichtsplanung an der Auswahl des Lehrstoffes, an der Bildung von Schwerpunkten und an der Festlegung der Reihenfolge durch Aussprachen, Anregungen und Vorschläge zu beteiligen. Diese Mitwirkung des Schülers an der Gestaltung des Unterrichts soll auch bestimmte Methodenfragen einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen umfassen.
Falls Vorschläge keine Berücksichtigung finden können, sollen die Gründe dafür mit den Schülern besprochen werden.

Wir wissen nicht, ob diese Beteiligungsrechte jemals in größerem Umfang verwirklicht worden sind. Dass die KMK noch heute auf diese über 40 Jahre alte Erklärung verweist, mutet bizarr an. Zentrale Prüfungen, Lernstandserhebungen, kleinkarierte Kernlehrpläne — wie sollen unter diesen üblen Restriktionsbedingungen die geforderten Beteiligungsrechte verwirklicht werden (von Ausnahmen abgesehen)? Ist der KMK nicht bewusst, dass unter diesen ungünstigen Umständen noch nicht mal der Lehrer die Freiheit hat, den Lehrstoff auszuwählen oder Schwerpunkte zu bilden?

Auch den Kultusministern von damals war wohl klar, dass den Beteiligungsrechten gewisse Grenzen gesetzt sind:

Der Spielraum für die Wahrnehmung der […] Beteiligungsrechte ist eingegrenzt durch die Verpflichtung, die für die Durchführung des Unterrichts und zur Erreichung des Schulzwecks verbindlichen Bestimmungen (z. B. Lehrpläne) […] zu beachten […].

Dass dieser Spielraum eines Tages de facto gleich null ist, damit haben sie offenbar nicht gerechnet. Ehrlicherweise sollte die heutige KMK auf ihrer Homepage schreiben: “Der Schüler kann die Beteiligungsrechte in der Pfeife rauchen.”

1 Kommentar

  1. Anonymous

    Ich kann mich an die Beteiligungsversuche 1973 noch erinnern! War eine anregende Zeit. Gab es da nicht auch Berufsverbote für zu aufmüpfige und innovative Lehrer*innen? Die Zeit vergeht!
    Danke für die klaren Worte.
    Heute brauchen wir vor allem konsumierende Idioten! Schule, du bist auf einem guten Weg dahin!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert