Landtagswahl: Hans Decruppe (Die Linke) antwortet auf Fragen zu mangelhafter Demokratie in Schulen

Download PDF

“Dem Gedanken, in NRW eine schulunabhängige Ombudsperson gesetzlich einzuführen, kann ich einiges abgewinnen.”

Wie berichtet, habe ich mehreren Personen, die bei der Wahl am 15.05.2022 für den Landtag NRW kandidieren, Fragen zum Thema “Mangelhafte demokratische Kultur in Schulen” gestellt.

Hans Decruppe (Die Linke) hat heute geantwortet. Er ist stellvertretender Sprecher von Die Linke NRW und Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Rhein-Erft-Kreistag. Decruppe tritt als Direktkandidat für den Wahlkreis Rhein-Erft I (Bergheim, Pulheim, Elsdorf, Bedburg) an und steht auf Position 4 der Liste seiner Partei (Quelle: dielinke-nrw.de).

Die beiden Fragenblöcke lauteten (die Hintergründe finden sich hier):

1.) Finden Sie diese beiden Schilderungen besorgniserregend? Betrachten Sie die mangelhafte demokratische Kultur und die Willkür an (manchen oder vielen) Schulen in NRW als Problem, um das sich der Landtag und die Landesregierung kümmern sollten? Wenn ja: Wie sollte diesem Problem begegnet werden? Wie würden Sie sich als Abgeordneter dafür einsetzen, dass die demokratische Kultur an Schulen erhalten bleibt oder — wo nötig — entwickelt und gefestigt wird?
2.) Was halten Sie von einer solchen Ombudsperson für Schülervertretungen und für Schüler, die von Ordnungsmaßnahmen betroffen sind, und eventuell für Eltern und Lehrer? Wäre eine solche Ombudsperson ein wichtiger Beitrag, um Willkür und antidemokratischen Tendenzen in Schulen entgegenzuwirken? Sind Sie bereit, sich als Abgeordneter für eine solche Ombudsperson einzusetzen? Wenn ja: Wie würden Sie das tun?

Decruppe nimmt wie folgt Stellung:

Du weißt, dass ich Jurist (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bin und mein Schwerpunkt auf der Sozial- und Kommunalpolitik liegt. Ich bin dagegen kein ausgewiesener Bildungs- und Schulpolitiker. Deshalb müsste ich mich erst einmal eingehend mit den von dir angesprochenen Mitwirkungs- und Beteiligungsstrukturen an den Schulen befassen, also damit, wie sie gesetzlich geregelt sind und wie sie in der Praxis funktionieren bzw. nicht funktionieren. Sonst redet man am Thema vorbei. Leider gehören nicht wenige Politiker:innen zu der Spezies, die meinen, zu jedem und allem auch dann etwas sagen zu müssen bzw. zu können, wenn sie nicht hinreichend fachkompetent sind. Zu dieser Spezies gehöre ich nicht.

Leider enthält deine Fragestellung nur eine allgemein gehaltene Beschreibung der Problemlage; aber auch die Aussage „Im Schulgesetz steht bereits eine ganze Menge drin. Wenn man das ordentlich umsetzt, ist es auch schon durchaus gut.“ – Da wüsste ich gerne: Was wird denn konkret gut umgesetzt und was nicht? Ist das Schulgesetz und ggf. die Erlasslage unzureichend? Wenn ja, was müsste neu/zusätzlich/besser geregelt werden?

Dem von dir vorgebrachten Gedanken, in NRW eine schulunabhängige Ombudsperson gesetzlich einzuführen, kann ich einiges abgewinnen. Wie in Hamburg könnte eine solche Ombudsperson als Ansprechpartner:in und Beschwerdestelle für Schüler:innen, Schülervertretungen und/oder Eltern zur Verfügung stehen, beraten und vermitteln. Das kann ich mir sehr gut vorstellen. Als Abgeordneter im Landtag würde ich deshalb eine entsprechende Gesetzesinitiative gern mittragen und mich dafür stark machen, dass meine Fraktion eine solche Gesetzesinitiative entweder aufnimmt oder selbst in den Landtag einbringt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert