Landtagswahl: Kübra Arslan (Team Todenhöfer) antwortet auf Fragen zu mangelhafter Demokratie in Schulen

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“Vor allem zur Klärung von Konfliktsituationen und zur Wahrung ihrer Rechte ist eine neutrale Instanz, die als Ansprechpartner und Moderator für Bürger:innen wirkt, bedeutsam für Betroffene.”

Wie berichtet, habe ich mehreren Personen, die bei der Wahl am 15.05.2022 für den Landtag NRW kandidieren, Fragen zum Thema “Mangelhafte demokratische Kultur in Schulen” gestellt.

Kübra Arslan von der Partei Team Todenhöfer hat gestern geantwortet. Sie ist Lehrerin, tritt als Direktkandidatin für den Wahlkreis Duisburg III an und steht auf Position 4 der Liste ihrer Partei (Quellen: wdr.de, teamtodenhoefer.de).

Zu den beiden Fragenblöcken nimmt Arslan wie folgt Stellung (die Hintergründe zu den Fragenblöcken finden sich hier):

1.) Finden Sie diese beiden Schilderungen besorgniserregend? Betrachten Sie die mangelhafte demokratische Kultur und die Willkür an (manchen oder vielen) Schulen in NRW als Problem, um das sich der Landtag und die Landesregierung kümmern sollten? Wenn ja: Wie sollte diesem Problem begegnet werden? Wie würden Sie sich als Abgeordneter dafür einsetzen, dass die demokratische Kultur an Schulen erhalten bleibt oder — wo nötig — entwickelt und gefestigt wird?

Arslan: Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Schule, Eltern und Schüler:innen enorm wichtig ist für die Weiterentwicklung des Systems, der optimalen Beschulung der Schülerschaft sowie — ganz wichtig — für ein positives Klima innerhalb der Institution.
Das System Schule erfüllt ihren Zweck nur dann am besten, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und dazu ist es unbedingt notwendig, dass alle Parteien entsprechend in die Prozesse und Entscheidungen eingebunden werden. Richtschnur dabei sind die Schulgesetze, die zu beachten sind. Die Forderung sich an Vorgaben zu halten darf hier keineswegs negativ ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil, nur so kann man eine demokratische Kultur schaffen, die auch von allen so empfunden und akzeptiert wird. Allerdings ist diese Entwicklung auch als Prozess zu sehen, so dass durch Evaluation und Kooperation gemeinsam nach guten Lösungen für Probleme gesucht werden muss, um Festgefahrenes aufbrechen zu können.
Auf Bundes- und Landesebene gibt es zur Partizipation punktuelle Projekte. Zur Etablierung dessen und zur effektiven Unterstützung von Betroffenen ist es allerdings notwendig, stetig daran zu arbeiten, so dass auch eine entsprechende Schulkultur entstehen kann. Der erste grundlegende Schritt wäre hier ein Gremium zu bilden, das in Kooperation mit allen Beteiligten und auch unter Einbeziehung der Vereine, die sich für Partizipation engagieren, systematisch, kontinuierlich und konzeptionell an die Sache herangeht.
Zudem sollen sich Konzepte nicht ausschließlich auf den Bereich Schule beschränken. Institutionelle Bildung beginnt schon früher, nämlich in der Kita, so dass man hier bereits beginnen kann präventiv zu arbeiten.

2.) Was halten Sie von einer solchen Ombudsperson für Schülervertretungen und für Schüler, die von Ordnungsmaßnahmen betroffen sind, und eventuell für Eltern und Lehrer? Wäre eine solche Ombudsperson ein wichtiger Beitrag, um Willkür und antidemokratischen Tendenzen in Schulen entgegenzuwirken? Sind Sie bereit, sich als Abgeordneter für eine solche Ombudsperson einzusetzen? Wenn ja: Wie würden Sie das tun?

Arslan: Prinzipiell muss man das Rad nicht neu erfinden und kann von bereits Bewährtem profitieren. Dass die Ombudsstelle in Hamburg seit 1999 besteht und sie ihre Aufgabenbereiche erweitert hat, zeigt ganz klar, dass sie gebraucht und genutzt wird.
Dabei ist zu erwähnen, dass Deutschland auf nationaler und regionaler Ebene zu den Nachzüglern gehört. Ombudsman-Institutionen sind nämlich bereits in weiten Teilen der EU schon lange etabliert. Vor allem zur Klärung von Konfliktsituationen und zur Wahrung ihrer Rechte ist eine neutrale Instanz, die als Ansprechpartner und Moderator für Bürger:innen wirkt, bedeutsam für Betroffene. Ombudspersonen gibt es in anderen Bereichen in NRW ebenfalls und können natürlich auch in Zusammenhang mit Schulen und Partizipationsrechten eingeführt werden. Dies kann durch einen Antrag im Landtag, ggfs. in Zusammenschluss mit weiteren Parteien erfolgen. Dabei sollte man identifizieren in welchen Kommunen verstärkt Bedarf besteht und dort verbindlich Ombudsstellen einrichten, die unter der Aufsicht der zuständigen Landesbehörde stehen.

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