Landtagswahl: Romina Plonsker (CDU) antwortet auf Fragen zu mangelhafter Demokratie in Schulen

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“Im Ländervergleich steht Nordrhein-Westfalen bei der politischen Bildung und demokratischen Kultur vergleichsweise gut da, was den Umfang politischer Bildung angeht.”

Wie berichtet, habe ich mehreren Personen, die bei der Wahl am 15.05.2022 für den Landtag NRW kandidieren, Fragen zum Thema “Mangelhafte demokratische Kultur in Schulen” gestellt.

Romina Plonsker (CDU) hat heute geantwortet. Sie ist seit 2017 Mitglied des Landtags, tritt als Direktkandidatin für den Wahlkreis Rhein-Erft I (Bergheim, Pulheim, Elsdorf, Bedburg) an und steht auf Position 22 der Liste ihrer Partei (Quellen: 24rhein.de, cdu-nrw.de, Handbuch des Landtags NRW).

Zu den beiden Fragenblöcken nimmt Plonsker wie folgt Stellung (die Hintergründe zu den Fragenblöcken finden sich hier):

1.) Finden Sie diese beiden Schilderungen besorgniserregend? Betrachten Sie die mangelhafte demokratische Kultur und die Willkür an (manchen oder vielen) Schulen in NRW als Problem, um das sich der Landtag und die Landesregierung kümmern sollten? Wenn ja: Wie sollte diesem Problem begegnet werden? Wie würden Sie sich als Abgeordnete dafür einsetzen, dass die demokratische Kultur an Schulen erhalten bleibt oder — wo nötig — entwickelt und gefestigt wird?

Plonsker: Im Ländervergleich steht Nordrhein-Westfalen bei der politischen Bildung und demokratischen Kultur vergleichsweise gut da, was den Umfang politischer Bildung angeht. Anders als in anderen Ländern beginnt der Fachunterricht bereits ab der Jahrgangsstufe 5. Zudem gibt es in allen Schulformen ein entsprechendes Angebot. Der Blick auf die konkrete Ausgestaltung zeigt jedoch auch die Schwierigkeiten. Der Anteil an politischer Bildung ist an Gymnasien deutlich höher als an den anderen weiterführenden Schulen, er wird dort auch seltener fachfremd unterrichtet und zudem ist der Anteil außerunterrichtlicher Formate (Schülermitbestimmung, demokratische Schulpraxis) deutlich höher. Hier gilt es auch an den anderen Schulformen die politische Bildung und demokratische Kultur zu stärken. Denn: Demokratie braucht politisch gebildete Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen wieder mehr politische Bildung in den Schulen. Die politische Bildung der außerschulischen, gemeinwohlorientierten Träger ist im novellierten Weiterbildungsgesetz gesetzlich verankert worden. Wir werden sie finanziell stärken.

Inwieweit Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der Gremien durch eine Anpassung der Landesgesetzgebung verbessert werden kann, ist fraglich. Hier verweise ich auf die o.g. Aussage: „Im Schulgesetz steht bereits eine ganze Menge drin. Wenn man das ordentlich umsetzt, ist es auch schon durchaus gut.“ Die Umsetzung obliegt auch aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips den Schulen und ihren Gremien.

2.) Was halten Sie von einer solchen Ombudsperson für Schülervertretungen und für Schüler, die von Ordnungsmaßnahmen betroffen sind, und eventuell für Eltern und Lehrer? Wäre eine solche Ombudsperson ein wichtiger Beitrag, um Willkür und antidemokratischen Tendenzen in Schulen entgegenzuwirken? Sind Sie bereit, sich als Abgeordnete für eine solche Ombudsperson einzusetzen? Wenn ja: Wie würden Sie das tun?

Plonsker: Wichtig für die Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülern und Eltern ist der respektvolle Umgang miteinander, der die Interessen aller am Bildungserfolg Beteiligter im Blick hat. Klassensprecherinnen- und Klassensprecherwahlen sowie Schülervertretungen und Mitentscheidungsrechte in Schulkonferenzen müssen als Thema in jeder Schulform gestärkt werden. Die Ausgestaltung von z.B. Schülervertretungen unterscheidet sich an den verschiedenen Schulformen und in unterschiedlichen Quartieren deutlich. Auch das Wissen über die Rechte von Schülervertretungen variiert stark. Daher gilt es zu prüfen, inwieweit es Ungleichheiten bei der Ausstattung, Ausgestaltung und der konkreten Arbeit von Mitbestimmung u. a. bei Schülervertretungen in NRW gibt. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre Interessen in der Schule zu vertreten. Dazu bedarf es einer umfassenden Aufklärung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie der Schulleitungen über die Rechte der Schülerinnen und Schüler, damit sie diese effektiv in Anspruch nehmen können.

Dort, wo Schulen Schülervertretungen als wichtiges Gremium anerkennen, führt dies zu weniger Konflikten in der Schule. Schülerinnen und Schüler mit einem ausgeprägten Selbstverständnis für demokratisches Denken und einem Gespür für gerechte bzw. ungerechte Entscheidungen sind eine wichtige Grundlage für die o.g. Zusammenarbeit innerhalb der Schule. Akteurinnen und Akteure der Demokratiebildung oder auch Ombudspersonen können Lehrinnen und Lehrer entlasten, indem sie die Aufklärung über Mitbestimmung begleiten und mit den Schülerinnen und Schülern Mitbestimmungsmöglichkeiten identifizieren und erproben.

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